Ihr Recht in guten Händen
Ihr Recht in guten Händen

Alexandra Stolley, LL.M

Kompetente Hilfe in Strafsachen bundesweit -

Ich bin seit 1997 als Strafverteidigerin in einer mittelständischen Kanzlei im Herzen von Köln tätig. Bereits währen meiner Ausbildung - im Studium der Universität zu Köln und im Referendariat im Bezirk des OLG Düseldorf - habe ich mich schwerpunktmäßig auf das Strafrecht und das Recht der Strafverteidigung konzentriert.

Diese Spezialisierung habe ich im Jahr 2000 durch den Erwerb des Titels "Fachanwältin für Strafrecht " fortgesetzt. Diese Fachanwaltsbezeichung garantiert Ihnen, dass ich nicht nur schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung tätig bin, sondern auch, dass ich in regelmäßigen Abständen an Fortbildungsmaßnahmen wie Seminaren etc. teilnehme, die der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen sind.

Wie die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" definiert ist, erfahren Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.

Mit den erworbenen Kenntnissen und meiner beruflichen Erfahrung berate ich gerne MandantInnen, die als Beschuldigte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gelangt sind, aber auch Opfer von Straftaten und Zeugen im Strafverfahren, die rechtlichen Beistand benötigen.

Mein Tätigkeitsfeld ist nicht nur auf den hiesigen Bezirk beschränkt. Ich kann Sie, sofern erforderlich und gewünscht, im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Bei Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Maßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft oder des Gerichts wenden Sie sich bitte umgehend an mich über die angegebene Telefonnummer der Kanzlei, die Sie im Impressum finden oder über das 24 Stunden/365 Tage - Notruftelefon.

Meine MitarbeiterInnen und ich werden Ihnen weiterhelfen.

 

Kosten - ich "spiele mit offenen Karten"

 

Ein erstes Informationsgespräch über die Kosten der Übernahme eines Mandates ist natürlich kostenfrei. Häufig wird aber nur eine ungefähre Einschätzung möglich sein, weil die Kosten der Strafverteidigung sich nach Umfang und Bedeutung der Sache richten, die zu Beginn des Mandats nicht immer richtig eingeschätzt werden können.

 

Grundsätzlich richtet sich mein Honorar nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In Einzelfällen, zum Beispiel bei enormem Umfang der Ermittlungsakten, sind die gesetzlichen Gebühren allerdings nicht kostendeckend. Für solche Fälle sieht das RVG die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung vor, die in der Festlegung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars bestehen kann. Das kann für Sie den Vorteil haben, dass zunächst schwer überschaubare Kosten von Anfang an verbindlich und transparent sind.

 

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie überhaupt einen Anwalt einschalten wollen, kann eine Erstberatung sinnvoll sein. Sie gewinnen so eine Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern ist gesetzlich auf maximal 190 € (zuzüglich Umsatzsteuer) beschränkt, kann aber auch darunter liegen. Wenn Sie dann im Anschluss an die Erstberatung entscheiden, dass ich für Sie tätig werden soll, wird das Honorar auf die weitere Vergütung angerechnet.

 

Leider gibt es immer wieder Mandanten, die die Leistung eines Anwalts voll in Anspruch nehmen und nach Durchführung des Auftrages nichts bezahlen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich regelmäßig erst bei Erhalt eines angemessenen Vorschusses tätig werde.

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Notdienst in Strafsachen 0171/6855621